Kapital oder Rente: Wie beziehe ich das Pensionskassengeld?

Es könnte sein, dass Ihnen die Tragweite der Entscheidung "Kapital oder Rente" erst jetzt auffällt. Vielleicht wollten Sie sich für die übliche Variante entscheiden und das Pensionskassengeld als Rente beziehen. Wenn Sie das wollen, auch gut, aber abonnieren Sie bevor Sie weiter lesen noch schnell meinen Newsletter Saldo-Brief dort erfahren Sie einiges interessantes zum Thema Frühpensionierung sowie Kapital oder Rente.

Schliesslich ist der Kapitalbezug nur möglich wenn das Vorsorgereglement ein Kapitalbezug erlaubt und das ist nicht selbstverständlich. Halt, das ist nicht ganz richtig: Gesetzlich muss ein Viertel der obligatorischen beruflichen Vorsorge als Kapitalbezug möglich sein. Lesen Sie die Fristen zur Wahl des Kapitalbezugs in Ihrem Vorsorgereglement nach, denn wenn Sie den Termin verpassen, entfällt diese Option.

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Noch etwas ist zu erwähnen: Wenn Sie weniger als drei Jahre vor der Pensionierung freiwillig Beitragsjahre eingekauft haben, kann diese Summe nicht als Kapital bezogen werden. Was das ist? Sorry, da muss ich Sie auf die Seite "Einkauf von Beitragsjahren" verweisen. Doch lesen Sie jetzt wie man schnell zum Entscheid Kapital oder Rente kommt:

Entscheid Kapital oder Rente einfach gemacht

Bevor Sie die Unterschiede beider Varianten untersuchen, sollten Sie sich über Ihre Ansprüche bezüglich Geldanlagen klar werden. Wie das funktioniert? Ganz einfach, lesen Sie die nachfolgend aufgeführten Anregungen um sich Klarheit zu verschaffen:

Wahrscheinlich ahnen Sie durch die Beantwortung obiger Fragen die Entscheidung. Zudem sparen Sie viel Zeit und Geld, wenn Sie sich bewusst auseinander setzten mit Ihren Ängsten und Vorurteilen.

Positiv stehen für den Kapitalbezug des Pensionskassengeldes:

Positiv stehen für den Rentenbezug des Pensionskassengeldes:

Reicht Ihnen das schon zu entscheiden? Nein. Richtig bis jetzt habe ich noch kein Wort zu den Steuern gesagt. Wollen Sie die Kapitalleistungssteuern berechnen um entscheiden zu können? Gerne verweise ich Sie zu den Steuerämtern der Kantone welche auf Ihren Webseiten Module anbieten womit die Kapitalleistungssteuern ziemlich genau zu berechnen sind.

Das Wichtigste zur Frage Kapital oder Rente kennen Sie jetzt. Bevor Sie aber anrufen und eine Beratung wünschen, studieren Sie bitte die Angaben meiner Webseite, denn Sie finden hier wertvolle Informationen die Ihnen bestimmt weiter helfen. In jedem Fall freue ich mich jetzt auf Ihren Anruf, ein E-Mail oder ein paar Worte via Kontaktformular.

 

Die ausführliche Variante von Kapital oder Rente finden Sie gratis auf diesem PDF

Beispiel-Berechnung:
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Gratis Berechnung der Kapitalleistungssteuern: Vertraulich, ohne weitere Verpflichtung oder ungebetene Kontaktnahme. Garantiert! Senden Sie jetzt ein E-Mail an: info(at)erwinschmaeh.ch, mit den Angaben von Geburtsdatum, Wohnort, Konfession, Zivilstand, steuerbares Einkommen, steuerbares Vermögen und die fällige Summe aus gebundener und/oder beruflicher Vorsorge, dann erhalten Sie innert 4 Tagen ein PDF mit den gewünschten Berechnungen. Anschliessend lösche ich Ihre Daten vollständig.

 

 

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